Diese DIN-Norm regelt die Anforderungen an Treppen in Gebäuden. Sie unterscheidet zwischen notwendigen Treppen (Fluchttreppe) und nicht notwendigen Treppen.
Art des Gebäudes |
Art der Treppe |
Laufbreite (min.) |
Steigung (max.) |
Auftritt (min.) |
|---|---|---|---|---|
| Wohngebäude < 2 Wohnungen bzw. interne Treppe in Maisonnettewohnung. | Treppen zu Aufenthaltsräumen | 80 | 20 | 23 (26m.U.) |
| Kellertreppen | 80 | 21 | 21 (24m.U.) | |
| sonstige Gebäde, z.B. Büros und öffentliche Gebäude | notwendige Treppen | 100 | 19 | 26 |
| Alle Gebäude | nicht notwendige Treppen | 50 | 21 | 21 |
Bei sehr steilen Treppen muss ein Untertritt die Trittstufe vergrössern (markierung m.U.). Dies bringt aber nur beim hochlaufen einen Vorteil, hinunter bringt das nichts.
Nach max. 18 Stufen ist ein Podest erforderlich. Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 2m betragen.. Der seitliche Abstand der Treppe zur Wand muss <6cm sein (damit man sich den Fuss nicht einklemmen kann). Offene Treppen benötigen einen Unterschnitt con min. 3m. Geländer müssen in Wohngebäuden min. 90cm hoch sein, in Arbeitsstätten sogar 100cm. Bei einer Absturzhöhe von über 12m werden sogar 110cm gefordert.